Neue EU-Verpackungsverordnung ab 12.8.2026 und die Auswirkung zum Auslandsversand

Neue EU-Verpackungsverordnung ab 12.8.2026 und die Auswirkung zum Auslandsversand

Wichtige Information zu unserem Auslandsversand
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
aufgrund der neuen EU-Verpackungsverordnung müssen wir unseren Versand an Endverbraucher (B2C) im EU-Ausland ab sofort leider einstellen.
Die neuen, strengen bürokratischen Auflagen und die damit verbundenen hohen Fixkosten für rechtliche Bevollmächtigte in jedem einzelnen Lieferland sind für uns als kleineres Unternehmen wirtschaftlich leider nicht tragbar. 
Damit Sie weiterhin an unsere gewohnt guten Produkte kommen, empfehlen wir unsere Großhandelspartner "Reimo und Hymer". Gerne dürfen Sie sich auch per e-Mail an uns wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung zum Erlangen der Produkte finden.
Wichtig für unsere Geschäftskunden: Der Versand an Gewerbebetriebe (B2B) mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registrierung bei der jeweiligen abfallrelevanten Stelle als Wiederverkäufer ist von dieser Regelung nicht betroffen. Wir beliefern Sie nach Klärung der benötgten Unterlagen als Geschäftskunde im EU-Ausland weiterhin wie gewohnt.  
Wir bedanken uns von ganzem Herzen für Ihr bisher entgegengebrachtes Vertrauen und Ihr Verständnis.
Ihr Team von Sichtschutz Roth

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